Beglaubigte Übersetzungen und Appostillen

Im Rahmen unserer Dienstleistungen bietet unser Unternehmen die Möglichkeit, die Übersetzungen zu beglaubigen sowie bei Bedarf auch mit einer Apostille (Überbeglaubigung) zu versehen.

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von allen rechtlichen und amtlichen Dokumenten wie z.B.

  • Beglaubigte – Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunden
  • Beglaubigte – Zeugnisse: Arztzeugnis, Arbeitszeugnis, Schulzeugnis, Diplom, Zertifikat, Lebenslauf
  • Beglaubigte – Verträge: Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag
  • Beglaubigte – Bescheinigungen aller Art, Wohnsitzbestätigungen, Erklärungen
  • Beglaubigte – Handelsregistereinträge, Strafregisterauszüge, Scheidungsurteile, Gerichtsurteile
  • Beglaubigte – Finanzberichte, Patente

 

Bei beglaubigten Übersetzungen ist die Vorgehensweise sehr wichtig, deshalb haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen den Überblick zu behalten.

  • Zusendung des Originals bzw. einer beglaubigter Kopie des Originals per Einschreiben oder einfach persönliches Übermitteln
  • Beglaubigte Übersetzungen müssen geheftet werden, dazu haben Sie drei Möglichkeiten:

– Heftung an das Original

– Heftung an eine beglaubigte Kopie, die man beim Notar anfordern kann

– Heftung an den ausgedruckten Scan

  • Sie erhalten die Übersetzung zuerst per Mail, dann per Einschreiben.
  • Falls Sie aber lieber vorbei kommen möchten, werden Sie natürlich gerne empfangen. Bitte erkundigen Sie sich vorab nach den jeweiligen Öffnungszeiten (0 78 710 13 07).